BW-1 nicht bestanden, Probleme mit Pflichtpraktikum?
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Hallo, leider wurde ich wegen BW-1-Sb2 nicht für die Modulprüfung zugelassen und muss den Kurs daher wiederholen. Mir ist zu Ohren gekommen, dass man während des Pflichtpraktikums im September einen bestimmten BW Kurs belegen muss. Da das bei mir nicht möglich ist, da man ja zuerst BW-A abgeschlossen haben muss um weitere BW Module zu belegen frage ich mich ob ich dann beim Praktikum nicht teilnehme und wo ich mich, wenn das der Fall ist, davon abmelden kann.
Liebe Grüße und vielen Dank!

2 Antworten

  1. Lara aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo,

    das Bestehen von BW-A ist Voraussetzung für das Belegen von anderen BW- Modulprüfungen. Da du für das Praktikum eine Modulprüfung in Form eines Praktikumsberichts abgeben musst, solltest du bis zu dieser Abgabe BW-A bestanden haben. Da das Praktikum aber erst im September ist, sollte es kein Problem sein, wenn du BW-A im Laufe des SoSe 24 bestehst. Um nochmal sicher zu gehen, würde ich dir empfehlen nochmal beim SPS-Büro nach zu fragen.

    Liebe Grüße

    1. Johanna

      Hallo, vielen Dank. Da ich in Sb-1 alle Abgaben bestanden habe muss ich es noch einmal belegen oder reicht es nur Sb-2 nochmal zu belegen? Oder muss ich beides nochmal machen, da es eine gemeinsame Modulprüfung gibt?

      Vielen Dank für die Hilfe!

      Liebe Grüße

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