Deutsch Lehramt Benotung
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Hallo liebes Main-Lehramt Team,
Ich habe eine Frage bezüglich der Benotung in den Deutsch Modulen für Grundschullehramt. Es gab große Diskussionen bei uns, was wir als Modulprüfing (mit Noten) und was als Leistungsnachweis (bestanden/nicht bestanden) ablegen müssen. Dies bezieht sich auf die Vorlesung „Neuere Deutsche Literaturwissenschaft“ und das Seminar „Sprachwissenschaft“ bzw. „Literaturdidaktik“ und „Sprachdidaktik“. Es geht die Vermutung rum, dass jeweils eins als Modulprüfung und eins als Leistungsnachweis absolviert werden muss.
Das Problem dabei ist, dass niemand herausgefunden hat, ob das nur für Deutsch als Kurzfach gilt oder auch für Langfach. Ich habe in der PO2023 für Deutsch Langfach nachgeschaut und dort steht keine Unterscheidung zwischen Modulprüfung und Leistungsnachweis.
Da im Januar schon die Prüfungsanmeldung und unser ganzer Jahrgang recht verwirrt ist, ist diese Frage recht dringend und es wäre schön, wenn ihr sie mir schnell beantworten könntet. Danke im Voraus.
Viele Grüße
Melissa

1 Antworten

  1. Lydia vom Info-Café Main-Lehramt

    Liebe Melissa,
    Vielen Dank für deine Nachricht.
    In Deutsch als Langfach muss laut PO 2023 sowohl in Sprachdidaktik als auch in Literaturdidaktik eine Modulprüfung in Form einer Klausur abgelegt und bestanden werden. Die abschließende Note für das Modul L1l-D-FD 1wird durch das arithmetische Mittel der beiden Noten ermittelt.

    Im Kurzfach Deutsch wird auch in beiden Veranstaltungen eine Klausur geschrieben, aber man kann selbst entscheiden für welche Veranstaltung man einen Leistungsnachweis (Klausur bestanden/nicht bestanden) und für welche Veranstaltung man eine Modulprüfung (mit Note) macht.

    Viele Grüße
    Lydia aus dem Info- Café Main-Lehramt

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