Hallo allerseits,
ich studiere aktuell die Fächer Spanisch und Chemie auf L3, möchte jetzt aber Chemie auf L2 wechseln und dafür ein anderes Fach als L3 Zweitfach studieren.
Meine Fragen sind jetzt
1. wie das möglich ist, da das ja meines Wissens nach nur im Doppelstudium funktioniert und
2. an welcher Schulform ich dann Chemie unterrichten dürfte.
Meine beiden Fächer zu wechseln möchte ich nicht, abgesehen davon dass es ja auch gar kein L2 Spanisch gibt.
Schon jetzt vielen Dank 🙂
Guten Tag,
ein drittes Unterrichtsfach bzw. Erweiterungsfach studiert man eigentlich auf dem gleichen Lehramt. Um ein Fach auf L2 zu studieren, musst du im vollständigen L2-Studiengang mit 2 Fächern eingeschrieben sein. Du kannst dich in ein Doppelstudium einschreiben, musst dich aber für den Studienplatz in L2 bewerben. Dabei darf eines der beiden Fächer in L3 und L2 das gleiche sein. Für die Bewerbung ins höhere Fachsemester benötigst du vor der Bewerbung die Fachsemestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie (LA), Prüfungsstelle Frankfurt. Andernfalls bewirbst du dich auf das erste Fachsemester. Anrechnungen von Studienleistungen erfolgen über die LA. Eine Übersicht findest du hier:
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/anrechnung-von-studien-und-pruefungsleistungen
Sobald du die Erste und Zweite Staatsprüfung in L3 abgeschlossen und alle Studienleistungen für das Fach auf L2 absolviert hast, kannst du die Zusatzprüfung für L2 ablegen, damit du das dritte Fach auf L2 unterrichten kannst. Bitte kläre rechtzeitig mit der LA, welche Studienleistungen du in deinem Fall für die Zusatzprüfung nachweisen können musst.
Bei weiteren Fragen hierzu wende dich bitte an die Hessische Lehrkräfteakademie. Die Ansprechpersonen findest du hier:
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/pruefungsstellen/pruefungsstelle-frankfurt-am-main/kontakt
Bezüglich der Lehrbefähigung für das Lehramt L2 heißt es in §58 (2) des Hessisches Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbG):
„(2) Die Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen berechtigt auch zum Unterricht in der Mittelstufe (Sekundarstufe I) der Gymnasien sowie zum Unterricht in den allgemein bildenden Fächern der beruflichen Schulen, soweit sie der Mittelstufe (Sekundarstufe I) zuzuordnen sind.“
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGHE2011V6P59
Herzliche Grüße
Anabella aus dem Info-Café Main-Lehramt