Hallo,
ich hätte eine Frage zur ersten Staatsprüfung und zum Erweiterungsfach. Wenn jemand L1 studiert und anschließend Englisch als Drittfach im Erweiterungsstudium wählt, wie läuft das dann im ersten Staatsexamen ab?
Da bei der Immatrikulation ab dem Wintersemester 2023/24 ein Langfach angegeben werden muss, stellt sich mir die Frage, ob das Erweiterungsfach dann automatisch als Kurzfach studiert wird. Muss man im ersten Staatsexamen also eine Prüfung im Umfang eines Kurzfachs ablegen (also bei L1 eine mündliche Prüfung von 20 Minuten)?

Hallo,
das Erweiterungsfach hat erstmal keine Auswirkung auf das erste Staatsexamen. Dies wird dann in drei Fächern + BW + AGD abgelegt. Die Erweiterungsprüfung findet dann 6 Monate nach dem ersten Staatsexamen ab und umfasst nur die Prüfung in dem Fach. Ich schätze, dass man frei Wählen kann, ob das Erweiterungsfach als Kurz- oder Langfach studiert wird. Je nach Wahl ändert sich dann auch der Umfang der Erweiterungsprüfung. Weitere Fragen rund um die Erweiterungsprüfung solltest du direkt bei der hessischen Lehrkräfteakademie nachfragen, da diese für die Abnahme des ersten Staatsexamen zuständig sind.
Viele Grüße