Philosophie

PhilosophieLehramtsfach „Philosophie“

Der Studienanteil Philosophie hat zum Ziel, Sie auf Ihre angehende Lehrtätigkeit wissenschaftlich vorzubereiten. Sie erlangen umfassende Kenntnisse in den historischen und systematischen Grundlagen der Philosophie sowie in zeitgenössischer philosophischer Literatur. Ihnen werden zudem fachdidaktische Fähigkeiten vermittelt, die es Ihnen ermöglichen, philosophische Theorien und Methoden schulgerecht zu vermitteln und die Bedeutung der Philosophie in unterschiedlichen Kontexten zu diskutieren.

1. Einführungsveranstaltungen

weitere Informationen folgen.

2. Kontakt und weiterführende Informationen

Hier finden Sie hilfreiche Links zum L3-Studiengang Philosophie:

Orientierung am Studienbeginn

Studienberatung

Mitarbeiter*innen und Zuständigkeitsbereiche

Informationen für Studienanfänger eines Lehramtsstudiums (L 3 – Lehramt für
Gymnasien) im Fach Philosophie – NEUE STUDIENORDNUNG VON 2018:


Die Studienordnung finden Sie hier als Download.
Empfehlung: Sie sollten die Studienordnung zu Beginn ihres Studiums lesen.
Grundlegende Informationen zum L3-Studiengang finden Sie auch hier auf der Homepage des
Instituts für Philosophie.
Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie hier.


Studieneingangsphase:

  • Drei Basismodule sind abzuschließen: BM 1 – Einführung in die Philosophie, BM 2 –
    Einführung in die Geschichte der Philosophie, BM 3 – Fachdidaktik.
  • Nicht alle Basismodule werden in jedem Semester angeboten. Im Sommersemester können
    Sie in der Regel das BM 2 – Einführung in die Philosophie und im Wintersemester das BM 1
    – Einführung in die Geschichte der Philosophie absolvieren.
  • Diese beiden Basismodule setzen sich jeweils aus mehreren Einzelveranstaltungen
    zusammen. Die Einzelheiten finden Sie in den Modulbeschreibungen der L 3-
    Studienordnung für das Fach Philosophie.
  • Veranstaltungen zum BM 3 – Fachdidaktik werden in jedem Semester angeboten. Es
    müssen zwei Veranstaltungen absolviert werden, damit das Modul abgeschlossen werden
    kann.

Aufbauphase:

  • Insgesamt müssen vier Aufbaumodule und ein frei wählbares Vertiefungsmodul
    abgeschlossen werden:
  • Zwei Aufbaumodule können aus AM 1 (Geschichte der Philosophie), AM 2 (Theoretische
    Philosophie) und AM 3 (Praktische Philosophie) gewählt werden.
  • Die beiden fachdidaktischen Module (AM 4 und AM 5) müssen von allen L 3–Studierenden
    absolviert werden.
  • Das Vertiefungsmodul kann frei gewählt werden, jedoch nur in einem Bereich, in dem zuvor
    ein AM abgeschlossen worden ist.
  • Alle Module der Aufbau-/Vertiefungsphase sowie das BM 3 – Fachdidaktik bestehen jeweils
    aus zwei Veranstaltungen (Seminare/Vorlesungen). In einer dieser beiden Veranstaltungen
    ist jeweils eine Prüfungsleistung (in der Regel eine Hausarbeit), in der zweiten Veranstaltung
    eine Teilleistung (Teilnahmeleistung) zu erbringen (siehe hierzu auch die
    Modulbeschreibungen/Prüfungsordnung).
  • Über die jeweils konkreten Modulprüfungsanforderungen informieren zu Beginn einer jeden
    Veranstaltung die verantwortlichen Dozenten. Zumeist erfolgt dies in der jeweils ersten Sitzung
    einer Veranstaltung, in der auch die Organisation der Einteilung in Tutorien, sofern
    solche zu einem Modul angeboten werden, geklärt wird. Es ist wichtig, in der ersten Sitzung
    einer Veranstaltung anwesend zu sein, um wesentliche organisatorische Informationen zu
    erhalten.
  • Für die Modulprüfungen müssen Sie sich elektronisch anmelden. Informationen dazu finden
    Sie hier.

Folgende Noten werden in die Prüfung eingebracht:

  • In die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung sind vier Modulprüfungsergebnisse
    einzubringen: Das Vertiefungsmodul, die beiden fachwissenschaftlichen Aufbaumodule
    sowie ein fachdidaktisches Aufbaumodul. Ein fachwissenschaftliches Aufbaumodul kann im
    Einzelfall durch ein Basismodul ersetzt werden.

Praxissemester:

  • Im 4. Fachsemester/Philosophie finden die schulpraktischen Studien statt, in deren Verlauf
    die Studierenden an einer Schule tätig sein sollen. Sie werden in dieser Zeit von
    Praktikumsbeauftragten der Universität, einem Dozenten des Instituts für Philosophie/ein
    Dozent aus dem Bereich der Bildungswissenschaften, betreut (Besuche, zusätzliche
    Veranstaltungen). Die Praktikumsbeauftragten kooperieren ihrerseits mit den Betreuerinnen
    und Betreuern der Praktikumsschulen. Während des Praxissemesters sollen keine weiteren
    Veranstaltungen an der Universität absolviert werden.
  • Genaue Informationen zu den schulpraktischen Studien finden Sie hier.
  • Beim Büro für schulpraktische Studien können Sie sich für die schulpraktischen Studien
    anmelden. Es gibt jeweils Anmeldungsfristen, die Sie auf der Homepage des Büros für
    schulpraktische Studien einsehen können. Alle Studierenden, die den schulpraktischen
    Studien teilnehmen, werden von den MitarbeiterInnen des Büros für schulpraktische Studien
    den diversen Praktikumsschulen zugewiesen. Das Praxissemester findet je nach Fach im
    dritten oder vierten Semester statt.

Prüfungen:

  • Modulprüfungen: Jedes Modul muss mit einer Modulprüfung abgeschlossen werden.
    Die einzelnen Prüfungsregelungen werden in den jeweiligen Veranstaltungen bekannt gegeben.
  • Zwischenprüfung: Eine ausdrückliche Zwischenprüfung – ZP gibt es nicht. Die Studienaufbauphase
    (Hauptstudium) ist erreicht, wenn alle dazu erforderlichen Leistungen der Studieneingangsphase erbracht sind.
  • Erstes Staatsexamen: Die Meldung zum ersten Staatsexamen erfolgt über die Hessische Lehrkräfteakademie
    Frankfurt (Stuttgarter Straße 18-24, 60329 Frankfurt a.M.).
    Einzelheiten zum Prüfungsverfahren finden Sie hier auf der Homepage der Institution.
    Bei der Hessischen Lehrkräfteakademie sind alle prüfungsrelevanten Unterlagen vorzulegen, die zuvor vom
    universitätsinternen Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (ZPL) kontrolliert worden sind.
    Nach der Anmeldung zur Prüfung wird in einer Frist von drei Monaten eine Abschlussarbeit/Zulassungsarbeit verfasst.
    Wenn diese positiv benotet wird (mindestens 05 Notenpunkte/Note: „ausreichend“/4) wird die Zulassung zur Prüfung erteilt.
    Im Fach Philosophie ist danach entweder eine Klausur zu schreiben (vierstündig) oder es muss eine mündliche Prüfung
    bestanden werden (einstündig, drei Themen – davon zwei fachwissenschaftliche und ein fachdidaktisches).
  • Die Ethik-Prüfung: Eine Ethik-Prüfung ist für den Schuldienst im Land Hessen nicht mehr erforderlich. Lehrbefähigungen
    im vollen Umfang für die Fächer Philosophie und Ethik erwerben Sie im zweiten Abschnitt der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst).

Möglichkeit der Promotion:

  • Nach dem bestandenen ersten Staatsexamen im Fach Philosophie kann das Studium als Promotionsstudium fortgesetzt werden.