Hallo,
ich studiere aktuell L3 mit den Fächern Deutsch und Geschichte und plane, von Geschichte zu Philosophie zu wechseln.
Im Rahmen des Bewerbungsprozesses für den Fachwechsel bzw. die Immatrikulation muss ich vor Einreichung des Immatrikulationsantrags drei Dokumente vorlegen:
– Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags
– Studienbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
– Fachsemestereinstufung der Hessischen Lehrkräfteakademie (HLA)
Beim letzten Punkt bin ich unsicher, was genau damit gemeint ist. Auf der Website der Hessischen Lehrkräfteakademie bin ich auf den „Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen“ gestoßen, bin mir jedoch nicht sicher, ob dieser der verlangten Fachsemestereinstufung entspricht.
Daher meine Frage:
Ist mit der geforderten „Fachsemestereinstufung der HLA“ der „Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen“ gemeint, oder handelt es sich um ein anderes Dokument, das vielleicht sogar schon vorliegt?
Vielen Dank im Voraus!

Hallo,
die Fachsemestereinstufung ist nur nötig, wenn du dich in einem Fach für ein höheres Fachsemester bewirbst. Eigentlich solltest du bei Deutsch und Bildungswissenschaften dein im WiSe aktuelles Semester angeben können und bei Geschichte das 1. Semester. Sollte immer noch eine Fachsemestereinstufung nötig sein, wende dich bitte an das SLI.
Viele Grüße