Bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung muss das Praxissemester in einem der Fächer absolviert sein, für die der Abschluss angestrebt wird. Wird nach dem Praxissemester eines der Fächer gewechselt, bleibt das PS bestehen. Werden beide Fächer gewechselt, muss das PS wiederholt werden. Fachwechsel während des Praxissemesters können für die Einteilung nicht berücksichtigt werden.