Frage zu der Leistungsübersicht
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Guten Tag,
ich wollte fragen ob man seine Leistungsübersicht (wo alle Noten, Studienleistungen etc. stehen) die man auf Goethe-Campus findet, dem ABL zusenden muss damit diese die Noten validieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Rayan

Ein Kommentar

  1. Güli aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo du,

    vielen Dank für deine Anfrage!

    Entschuldige bitte, dass wir deine Anfrage erst jetzt beantworten. Sie scheint bei uns leider untergegangen zu sein.

    Grundsätzlich nein.

    Die einzigen beiden Fälle, bei denen man eine verifizierte Leistungsübersicht o.Ä. braucht sind die folgenden:

    1.) Wenn man seine Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) anmelden möchte, muss man der Hessischen Lehrkräfteakademie (LA) gegenüber nachweisen, dass man bereits mindestens 90 CPs erbracht hat. Hierfür braucht man eine verifizierte Leistungsübersicht, die man beim Zentralen Prüfungsamt (ZPL) beantragen muss.

    Um eine verifizierte Leistungsübersicht zu beantragen, muss man eine E-Mail ans ZPL schreiben. Die E-Mail sollte neben dem Anliegen auch den Namen, die Matrikelnummer, den Studiengang und die Studienfächer enthalten. Im E-Mail-Betreff sind neben dem Studiengang und den Studienfächern auch das Stichwort „Leistungsübersicht für WHA“ zu nennen.

    Nach Erstellung der Leistungsübersicht wird diese über Goethe-Campus zur Verfügung gestellt. Zur Anmeldung der WHA wird das Dokument in ausgedruckter Form gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur WHA bei der LA (Prüfungsstelle Frankfurt) eingereicht.

    Nähere Informationen zu dem Thema findest du auf der folgenden Seite unter „Studierende mit Studienbeginn ab dem WiSe 2023/24“:
    https://www.uni-frankfurt.de/164623418/WHA___Zwischenpr%C3%BCfung

    2.) Wenn man sich bei der LA für das 1.Staatsexamen anmeldet, muss man u.a. seine Bescheinigung über ein ordnungsgemäßes Studium (BOS) einreichen. Bei der BOS handelt es sich ebenfalls um eine Art verifizierte Leistungsübersicht, aus der hervorgeht, dass man sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen, die laut der für einen gültigen Prüfungsordnung vorgesehen sind, absolviert hat. (Die BOS ist also der Nachweis darüber, dass man „scheinfrei“ ist.)

    Auch die BOS wird per Mail beim ZPL beantragt. Auch hier sollte die Mail neben dem Anliegen, den Namen, die Matrikelnummer, den Studiengang und die Studienfächer enthalten. Der Studiengang und die Studienfächer sind zusammen mit dem Stichwort „BOS“ auch im Betreff zu nennen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 2 Wochen dauern. Für ein 1.Staatsexamen im Frühjahr ist die BOS bis zum 01.02. zu beantragen und für ein 1.Staatsexamen im Herbst bis zum 01.07.

    Nach Erstellung der BOS wird diese über Goethe-Campus zur Verfügung gestellt. Das Dokument ist anschließend in ausgedruckter Form bei der LA einzureichen.

    Nähere Informationen zu dem Thema findest du hier: https://www.uni-frankfurt.de/164623527/BOS

    Herzliche Grüße

    Güli
    aus dem Info-Café Main-Lehramt

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