Frage zur Exmatrikulation und zum Abschluss eines Moduls ohne Rückmeldung ins Wintersemester
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, da ich eine Frage bezüglich meiner Exmatrikulation und dem Abschluss eines noch laufenden Moduls habe.

Ich studiere aktuell Lehramt L2 mit dem Fach Geographie. Im Sommersemester 2026 belege ich noch das Modul „Stadt als Lebensraum L2“ bei Herrn Uwe Schulze im Fach Geographie. Für dieses Modul muss ich noch die Prüfungsleistung bzw. Hausarbeit abschließen und abgeben.

Da ich mein Studium nach dem Sommersemester 2026 beenden bzw. mich exmatrikulieren möchte, wollte ich gerne nachfragen, ob es möglich ist, dieses Modul noch vollständig abzuschließen, ohne mich für das Wintersemester zurückzumelden und ohne die Semestergebühren für das Wintersemester bezahlen zu müssen.

Konkret würde ich gerne wissen:

* Kann ich die Hausarbeit/Prüfungsleistung für das Modul „Stadt als Lebensraum L2“ noch nach Ende des Sommersemesters abgeben, wenn ich mich nicht für das Wintersemester zurückmelde?
* Bis wann müsste ich in diesem Fall immatrikuliert sein?
* Ab wann wäre eine Exmatrikulation möglich, ohne dass der Abschluss des Moduls gefährdet wird?
* Muss ich die Semestergebühren für das Wintersemester bezahlen, wenn ich lediglich noch eine Prüfungsleistung aus dem Sommersemester abschließen möchte?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu eine kurze Rückmeldung geben könnten, damit ich die nächsten Schritte richtig planen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Kaltrina Canolli

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