Sehr geehrtes Team,
ich hätte eine Frage bezüglich der Immatrikulation während der Examensprüfungen. Da ich einer Werkstudierendentätigkeit beschäftigt bin, die an meinen Studierendenstatus geknüpft ist, würde ich gerne erfragen, ob es möglich ist, während der Examensphase weiterhin immatrikuliert zu bleiben. Dies sichert zudem auch meine Krankenversicherung.
Für die Hilfe Ihrer-/Eurerseits bedanke ich mich bereits vorab.

Guten Tag,
sobald du alle Studien- und Prüfungsleistungen nach der für dich geltenden Prüfungsordnung abgelegt hast, musst du nicht mehr eingeschrieben bleiben, kannst dich aber dennoch auch für dein Prüfungssemester erneut rückmelden.
Solltest du dich für das Prüfungssemester rückmelden wollen, ist dies selbstverständlich möglich. Dein Studierendenstatus erlischt dann nach abgeschlossener Staatsprüfung zum Ende des Prüfungssemesters (z.B. am 30.03. oder am 30.09.).
Eine Rückmeldung ist ebenfalls erforderlich, wenn du noch ein drittes Unterrichtsfach weiterstudieren möchtest, für das du eingeschrieben bleiben musst, um weiterhin Studien- und Prüfungsleistungen erbringen zu können.
Liebe Grüße
Katharina aus dem Info-Café Main-Lehramt