Hallo,
Ich mache im Frühjahr 2024 mein Examen und habe somit meine Prüfungen zu Zeiten über das Wintersemester 2023/24, für das ich rückgemeldet bin, hinaus. Kann ich mich dann für das Sommersemester 2024 rückmelden, damit ich auch über den März hinaus für meine Prüfungen immatrikuliert bin oder verliere ich meinen Studentenstatus schon vor Abschluss meiner Prüfungen und somit offiziellem Ende meines Studiums?
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße
Hallo, wenn du dich für das Prüfungssemester rückmelden möchtest, dann ist dass selbstverständlich möglich.
Dein Studentenstatus erlischt dann nach abgeschlossener Staatsprüfung zum Ende des Prüfungssemesters (z.B. am 30.03 oder am 30.09).
Viele Grüße
Lydia