Praktikum vor dem Studium
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Hallo,
was ist der Unterschied zwischen Betriebspraktikum und Orientierungspraktikum. Ich habe durch Freunde mitbekommen, dass man vor dem Lehramt Studium ein Praktikum absolvieren muss. Aber auf der Internetseite steht, dass das Orientierungspraktikum nach WS2023/24 wegfällt. Inwieweit stimmt das und wenn nicht, können Sie mir bitte Informationen dazu geben und evtll für den Studiumsbeginn für L1.

LG
Helin

1 Antworten

  1. Güli aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Liebe Helin,

    vielen Dank für deine Anfrage!

    Für Studierende, die Ihr Studium im Wintersemester 2023-24 oder später aufnehmen, gilt die neue Studienordnung. Laut letzterer, ist vor Studienbeginn kein Orientierungspraktikum mehr zu absolvieren. Das Betriebspraktikum ist im Normalfall ein 8-wöchiges Praktikum im nicht-pädagogischen Bereich, das 320 Arbeitsstunden umfasst. Hat man aber bereits im nicht-pädagogischen Bereich in einem Umfang von 320 Arbeitsstunden gejobbt, kann man sich diese Tätigkeit unter Umständen bei der Hessischen Lehrkräfteakademie (LA) als Betriebspraktikum anerkennen lassen. Näheres dazu findest du auf der folgenden Seite unter „Betriebspraktikum“: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/orientierungs-und-betriebspraktikum

    Weitere Fragen zum Betriebspraktikum können an Frau Fatima Qazi gerichtet werden. Sie ist bei der LA nämlich die Ansprechpartnerin zum Thema „Betriebspraktikum“: betriebspraktikum.pst.la.ffm@kultus.hessen.de

    Herzliche Grüße

    Güli
    aus dem Info-Café Main-Lehramt

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