Ich habe letztes Semester von Mainz (L3) nach frankfurt (L2) gewechselt. Ich falle unter die studienordnung 2023 und muss somit das Praxissemester belegen. Das grundpraktikum wurde mir angerechnet. Jedoch arbeite ich seit 3 Jahren als TVH und habe angefragt, ob mir das anerkannt werden kann. Dies wurde verneint. Nun höre ich aber von Kommilitonen, dass es bei denen funktioniert hat mit der Anrechnung.
Weiß da jemand mehr?
Danke!
Liebe*r Studierende*r,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Anrechnungen von Lehrtätigkeiten im Rahmen der neuen Praxisphasen sind für Studierende der PO-Version 2023 grundsätzlich qua Ordnung nicht möglich. Für Studierende nach PO-Version 2018 gelten hierzu andere Vorgaben. Daher muss es sich bei den Kommiliton*innen um Studierende handeln, die nach alter Studienordnung studieren.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Aulenbacher
Büro für Schulpraktische Studien