Semestergebühren nachzahlen
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Leider kam es dazu, dass ich den Semesterbeitrag nicht bezahlt habe und Exmatrikuliert werden soll. Ich habe nun den Beitrag nachgezahlt mit der Versäumnisgebühr und hoffe nicht Exmatrikuliert zu werden. Wem muss ich dabei um Hilfe bitten bzw. wer könnte mir dabei mein Ansprechpartner sein?

1 Antworten

  1. Lara aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Wenn du den Semesterbeitrag und die Versäumungsgebühr innerhalb der Nachfrist bezahlt hast (31.8), solltest du auf Goethe-Campus deine Rückmeldung und deine Studienbescheinigung abrufen können. Solltest du die Frist nicht eingehalten haben, würde ich dir raten, dich beim Studierendensekretariat zu melden.

    Liebe Grüße

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