Ich habe gerade erfahren, dass ich zum zweiten Mal einer Schule zugeteilt worden bin, die 1,5h von meinem Wohnort entfernt ist. Im letzten Semester habe ich das SPS I gemacht und die Schuleinteilung einfach geschluckt, weil es von Seiten des SPS-Büros hieß, dass es da keinen Spielraum in der Einteilung gebe und man mindestens zu zweit an einer Schule sein müsse. Meine Mitstreiterin ist dann mitten im Semester zurückgetreten, sodass ich letztlich doch allein war UND die lange Strecke hatte.
Eine andere Kommilitonin in meiner Gruppe konnte die Schule mit Hilfe der Dozentin wechseln, da diese beim SPS-Büro ein gutes Wort für sie eingelegt hat.
Eine weitere Kommilitonin hat die Schule in der ersten Praktikumswoche wechseln dürfen, weil sie sich an ihrer Schule nicht wohlgefühlt hat.
Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass das SPS-Büro den Wohnort bei der Schuleinteilung berücksichtigt und die Entfernung max. 45min. Fahrtweg umfassen würde. Habe ich mir das eingebildet? Oder wisst ihr, wo das steht? Wurde das geändert? Ich überlege Einspruch gegen die Einteilung einzulegen, aber wie sinnvoll ist das? Habt ihr da schon Erfahrung mit? Mir rennt leider die Zeit davon, da ich, wenn der Einspruch nicht bewilligt wird, vom Praktikum zurücktreten muss bis Ende diesen Monats.
Ich würde mich freuen, wenn hier jemand einen Rat hat! Danke und viele Grüße!
Liebe*r Studierende*r,
eine Änderung der zugeteilten Praktikumsschule ist ausschließlich bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich. Wenn Studierende die Praktikumsschule wechseln, haben sie somit einen solchen Grund bei unserem Büro geltend gemacht, unabhängig davon, inwiefern sich andere Personen dafür eingesetzt haben.
Fahrtwege bis eine Stunde, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus, gelten im Rahmen der Schuleinteilung als zumutbar. Sie können sich gerne an das SPS-Büro wenden, dann wird im Einzelfall geprüft, ob eine Änderung der Schuleinteilung in Ihrem Fall erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Aulenbacher
Büro für Schulpraktische Studien