Studienordnung L3 Deutsch
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Ich hatte eine Frage bezüglich der Veranstaltungen FW2.3 und FW7.1.
Leider fehlt mir noch das Basisseminar ältere deutsche Literatur also FW2.3 und in das kommende WS25/26 bin ich in keine Veranstaltung gekommen da diese voll sind und es keine Nachrückfrist gibt. Jedoch kann ich ohne die Beendigung von FW 2.3 das Gesamtmodul FW2 nicht abschliessen. Das brauche ich aber als Voraussetzung um FW7.1 und damit auch FW7 zu absolvieren, laut Prüfungsordnung.
Mir stellt sich also folgende Frage:
Ist es möglich beide Seminare also FW2.3 und FW7.1 gleichzeitig im Sommersemester 2026 abzulegen und zu absolvieren? Ich müsste ansonsten ein weiteres Semester dranhängen nur um FW7.1 zu belegen, da dies meine allerletzte verbleibende Veranstaltung meines Studiums wäre, wo ich ohnehin nur einen Teilnahmenachweis benötige.
Ist natürlich blöd von mir, dass ich FW2.3 so lange nach hinten verschoben habe.

LG

2 Antworten

  1. s8294163

    Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass das geht. Denn man kann Veranstaltungen, in denen man nur einen Teilnahmenachweis macht, auch belegen, ohne die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen, da es sich nicht um eine Leistung handelt, wie es hingegen bei Studienleistungen (vormals „Leistungsnachweis“) und Modulprüfungen der Fall wäre.

  2. Konrad Grasse aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo,
    leider ist dies nicht möglich, da in der Studienordnung explizit als Voraussetzung für den Besuch von FW 7.1 der Abschluss des Moduls FW 2 angegeben ist und somit eine Anmeldung zum Teilnahmenachweise ohne den Abschluss nicht möglich sein wird. Eventuell könntest du mal beim Prüfungsamt nachfragen, ob eine Ausnahme möglich ist, damit sich dein Studium nicht verlängert. Eine weitere Möglichkeit wäre es den aktuellen Kurs für FW 2.3 zu kontaktieren, dein Problem zu schilden und nachzufragen ob ein Besuch noch möglich ist.
    Viele Grüße

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