Prüfungsanspruch bei Wechsel
Prüfungsanspruch bei Wechsel avatar

Gemäß §7 der Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge mit Abschluss Erste Staatsprüfung von der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main vom 18. Juli 2016 (SPoL) sind Sie zur möglichen Immatrikulation berechtigt, wenn Sie über einen Prüfungsanspruch in dem gewünschten Lehramtsstudiengang verfügen.Der Prüfungsanspruch ist das Recht, in einem Studiengang oder Studienanteil Studien-und …