Hey! Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen. Ich musste am 31.03.25 eine Hausarbeit abgeben, wofür ich eine Verlängerung bis 14.04. bekommen habe. Es ist auch eine Hausarbeit die Staatsexamen-relevant ist. Ich kann aber (weil das Leben dazwischenkommt) es leider auch nicht am 14.04. abgeben, und würde evtl. in den Zweitversuch gehen. Weiß jemand, wann der Zweitversuch wäre?
Liebe Grüße und danke im Voraus!
Ich habe nur das gefunden:
„Die Fristverlängerung muss dabei dem Umfang nach in einem adäquaten Verhältnis zum Grund der Verlängerung stehen, bei Attesten i. d. R. um die Dauer der Prüfungsunfähigkeit. Der genaue Zeitraum der Verlängerung ist im Einvernehmen mit den entsprechenden Prüfer*innen abzustimmen.“
Wenn du also bis zum Ablauf deiner Frist am 14.04. z. B. eine Woche krank bist und ein ärztliches Attest (als Nachweis für das ZPL und deinen Prüfer) bekommst, und deshalb (oder aus einem anderen triftigen Grund) deine Hausarbeit nicht fertigstellen kannst, dann kannst du in Absprache mit deinem Prüfer die Frist auch um eine Woche verlängert bekommen.
https://www.uni-frankfurt.de/109997297/formular-zur-bescheinigung-der-prufungsunfahigkeit.pdf
Im Falle eines Fehlversuchs ist der Wiederholungstermin für Hausarbeiten, die im Wintersemester nicht bestanden wurden, wie in deinem Fall, der 25.07. (mit Veröffentlichung der Note bis spätestens 13.09.).
Für solche, die im Sommersemester nicht bestanden wurden, ist es der 21.01. (mit Veröffentlichung der Note bis spätestens 13.03.).
Du musst deine Wiederholungs-Hausarbeit dann aber wieder anmelden – im SoSe 2025 ist das vom 01.06. bis 15.08..
Das ist noch wichtig, zu wissen:
Wiederholungsprüfungen für Hausarbeiten und andere schriftliche Arbeiten sind keine Überarbeitung der vorherigen Arbeit.