Übergangsregelung Schulpraktische Studien
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Hallo liebes Main-Lehramt-Team,

ich habe eine Frage zur Übergangsregelung für die Schulpraktischen Studien. Das zweite Praktikum wird sich ab diesem Semester ja auf Semesterbegleitend ändern. In der neuen Studienordnung steht, dass für Studierende, die vor dem WS 2023/24 immatrikuliert waren, die Übergangsregelung gilt. Ich kann diese Übergangsregelung leider nirgendwo finden und wäre daher dankbar für Infos diesbezüglich. Ich studiere L1 und bin ab diesem Semester im 4. Fachsemester.

Danke und viele Grüße,
AK

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