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Hallo!

Muss die WHA in deutscher Sprache verfasst werden, auch wenn ich diese in einem meiner Studienfächer schreibe (z.B. Englisch)?

Vielen Dank!

1 Antworten

  1. Sophie aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo,

    in der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetztes (HLbGDV) sind diesbezüglich folgende Regelungen festgelegt:

    „(6) Die wissenschaftliche Hausarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. In den neusprachlichen Unterrichtsfächern ist eine Zusammenfassung der Arbeit in der jeweiligen Fremdsprache beizufügen. Auf Antrag kann die wissenschaftliche Hausarbeit auch vollständig in der jeweiligen Fremdsprache abgefasst werden; in diesem Fall findet Satz 2 keine Anwendung. Die Entscheidung trifft die Ausbildungsbehörde.“ (§25 HLbGDV)

    Du kannst dir also überlegen, in welcher Sprache du die WHA schreiben möchtest: Wenn du sie auf Deutsch schreibst, ergänzt du eine Zusammenfassung in der Fremdsprache. Wenn du sie auf der Fremdsprache schreibst, entfällt die Zusammenfassung. Das Verfassen der WHA in der Fremdsprache musst du allerdings erst bei der Hessischen Lehrkräfteakademie (unsere Ausbildungsbehörde als Lehramtsstudierende) beantragen. Sprich deine Entscheidung am besten auch mit deinem*r Betreuer*in ab.

    Viel Erfolg!

    Liebe Grüße
    Sophie

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