Laut Hessischen Lehrerbildungsgesetz ist für Absolvent*innen der 2. Staatsprüfung in L1, 2,3 oder 5 möglich eine Zusatzprüfung in den Lehrämter 1,2 oder 5 zu belegen. Für L3 wird keine Zusatzprüfung angeboten. Bei Fragen dazu wenden dich bitte an die Hessische Lehrkräfteakademie.