BAföG wird bei der Förderungsabteilung des Studentenwerks beantragt. Dort erfolgt auch die Beratung über die Voraussetzungen etc.
Die Förderungsabteilung braucht zur Genehmigung des Folgeantrags eine Bescheinigung, nach der der/die Studierende die bei geordnetem Verlauf ihrer/seiner Ausbildung üblichen Leistungen erbracht hat. Diese Bescheinigung (Formblatt 5) stellt bei modularisierten Lehramtsstudierenden ausschließlich das ZPL aus. Studierende nach nicht modularisieter Studienordnung werden nicht vom ZPL betreut.
Hierbei gelten folgende Regelungen:
Bei Bescheinigung des Leistungsstandes zum Ende des 3. Fachsemesters müssen L1 und L2-Studierende 60 CP vorweisen können, L3 und L5-Studierende 68 CP .
Bei Bescheinigung des Leistungsstandes zum Ende des 4. Fachsemesters müssen L1 und L2-Studierende 80 CP vorweisen können, L3 und L5-Studierende 90 CP.
Bei Bescheinigung des Leistungsstandes zum Ende des 5. Fachsemesters müssen L1 und L2-Studierende 110 CP vorweisen können, L3 und L5-Studierende 120 CP.
Detailliertere Information zum BAföG finden Sie hier.
BAföG wird bei der Förderungsabteilung des Studentenwerks beantragt. Dort erfolgt auch die Beratung über die Voraussetzungen etc.
Die Förderungsabteilung braucht zur Genehmigung des Folgeantrags eine Bescheinigung, nach der der/die Studierende die bei geordnetem Verlauf ihrer/seiner Ausbildung üblichen Leistungen erbracht hat. Diese Bescheinigung (Formblatt 5) stellt bei modularisierten Lehramtsstudierenden ausschließlich das ZPL aus. Studierende nach nicht modularisieter Studienordnung werden nicht vom ZPL betreut.
Hierbei gelten folgende Regelungen:
Bei Bescheinigung des Leistungsstandes zum Ende des 3. Fachsemesters müssen L1 und L2-Studierende 60 CP vorweisen können, L3 und L5-Studierende 68 CP .
Bei Bescheinigung des Leistungsstandes zum Ende des 4. Fachsemesters müssen L1 und L2-Studierende 80 CP vorweisen können, L3 und L5-Studierende 90 CP.
Bei Bescheinigung des Leistungsstandes zum Ende des 5. Fachsemesters müssen L1 und L2-Studierende 110 CP vorweisen können, L3 und L5-Studierende 120 CP.
Detailliertere Information zum BAföG finden Sie hier.