Anerkennung von Studienleistungen
Anerkennung von Studienleistungen avatar

Ich studiere nun schon länger an der Uni Frankfurt und habe mir einige ältere Studienleistungen, die an einer anderen Uni/ einem anderen Studiengang (Bachelor meiner nun studierten Fächer) / alte Studienordnung noch nicht anerkennen lassen.
Ist das jederzeit noch möglich oder „verfallen“ diese Leistungen irgendwann?
Wenn ja, wie gehe ich am besten vor?
Zuständige Stelle selbst direkt kontaktieren und die Situation erläutern oder wie in der Anleitung „Anerkennung von Studienleistungen“ vorgegeben?

3 Antworten

  1. Sophie aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo,

    die zuständige Stelle für Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen für das Lehramtsstudium ist die Hessische Lehrkräfteakademie (LA). Bei dieser kannst du einen Antrag auf Anrechnung stellen. Alle wichtigen Informationen findest du auf der Website der LA:
    https://lehrkraefteakademie.hessen.de/lehrerausbildung/pruefungsstellen/frankfurt-am-main/anrechnung

    Auf der Website der ABL findest du zudem eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Anrechnungen, die dir einen hilfreichen Überblick verschaffen kann. Du findest sie hier: https://www.uni-frankfurt.de/70025412/Anrechnung_Bildungswissenschaften___L1__AGD__%C3%84E_und_SUf

    Da du jetzt schon eine Weile studierst, kann es natürlich sein, dass manche Anrechnungen nicht mehr sinnvoll sind. An sich „verfallen“ die Leistungen meines Wissens nach nicht. Es kann aber natürlich sein, dass du mittlerweile schon potenziell ‚anrechenbare‘ Kurse studiert hast. Dazu berät dich aber gerne die LA.

    Liebe Grüße und viel Erfolg im weiteren Studium!
    Sophie

    1. M.

      Vielen Dank für die Rückmeldung 🙂
      Also kurz gesagt lade ich mir einfach das Formular runter und schicke alle Nachweise über erbrachte Leistungen dort hin?
      Die Info auf der Seite hatte ich bereits gefunden, ich war mir nur nicht sicher, ob such ältere Leistungen noch anrechenbar sind. Vielen Dank nochmal!

  2. M.

    Eine weitere Frage diesbezüglich habe ich noch: auf dem Formular steht:
    Ich füge bei:
    o Beglaubigte Kopie der Prüfungs- und Leistungsnachweise / Modulnachweise

    Was bedeutet in diesem Fall beglaubigt? Reicht eine Kopie der Modulscheine mit Unterschrift des Prüfers und Stempel nicht aus?
    Falls nicht: Wo lasse ich diese Kopien am besten beglaubigen?
    Oder kann ich auch einfach die Originale einreichen?

Schreibe einen Kommentar