Zwischenprüfung
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Hallo,
ich habe einige Fragen zu der Zwischenprüfung (L1):

-führt ein nicht bestehen der Zwischenprüfung zur Exmatrikulation? Wenn bspw. keine außerordentlichen Gründe (Mutterschutz, Schulformwechsel etc.) vorliegen?
-kann die Zwischenprüfung wiederholt werden?
-muss die Zwischenprüfung spätestens nach dem 3. Semester abgelegt werden? Auch dann, wenn ein nicht bestehen abzusehen ist? Endet mit einem nicht bestehen das Studium?

2 Antworten

  1. s4732141

    Ich klinge deshalb ein wenig konfus, da ich sehr unterschiedliche Aussagen dazu finde bzw. höre. Einige Kommilitonen/-innen haben ihre Zwischenprüfung erst sehr viel später beantragt, da sie zu dem in der Prüfungsordnung genannten Zeitpunkt noch gar nicht die Kriterien zum Bestehen der Prüfung (zu wenig CPs) erfüllt haben und haben dadurch keine Probleme gehabt. Wenn ich jedoch die Einträge im Forum lese, wirkt es, als ob die Prüfung nach dem 3. Semester beantragt und bestanden werden muss, da sich die Konsequenz “ wird die Zwischenprüfung nicht fristgerecht erbracht, kann dies gemäß § 7 Abs. 1 SPoL bei Prüfung durch das ZPL zum endgültigen Nichtbestehen und damit zum Verlust des Prüfungsanspruches führen“ sich ziemlich endgültig anhört.

  2. Jennifer aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Guten Tag,

    hier einige Infos vom ZPL zu dem Thema:
    „Gemäß § 44 der Studien- und Prüfungsordnung Lehramt (SPoL) muss die Zwischenprüfung zu dem von Ihnen genannten Zeitpunkt absolviert worden sein. Wird die Zwischenprüfung nicht fristgerecht erbracht, kann dies gemäß § 7 Abs. 1 SPoL bei Prüfung durch das ZPL zum endgültigen Nichtbestehen und damit zum Verlust des Prüfungsanspruches führen. In Ausnahmefällen kann nach § 20 HLbG eine Fristverlängerung eingeräumt werden (z. B. bei Fachwechsel, Mutterschutz oder sollten Ergebnisse bereits erbrachter Leistungen noch nicht vorliegen). Darüber hinaus ist die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erst dann möglich, wenn die Zwischenprüfung ordnungsgemäß erbracht worden ist.

    Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beantragung der Zwischenprüfung beim ZPL auch alle vorhandene Modulscheine in Kopie einreichen müssen. Dies ist pandemiebedingt auch in elektronischer Form in einer PDF-Datei (!) möglich.

    Für die Planung eines gelingenden Studienverlaufs nehmen Sie gerne die Beratungsangebote der Goethe-Universität in Anspruch.“

    Eine Zwischenprüfung kann nicht wiederholt werden, da es sich nur um einen Nachweis des Studienfortschritts handelt.

    VG
    Jenny

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