Zwischenprüfung
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Hallo,
Ich studiere aufgrund diverser Umstände, die hier den Rahmen sprengen würden nun schon recht lange. Ich weiß zwar, dass es keine maximale Studiendauer gibt (L3), dass die Zwischenprüfung aber regulär nach 3 Semestern abgelegt werden soll. Dies habe ich jedoch noch nicht erledigt. Gibt es für mich überhaupt noch eine Chance, mein Studium zum Abschluss zu bringen?

Ich wurde nicht exmatrikuliert, was ja bei endgültigem Verlust des Prüfungsanspruchs passieren würde? (vielleicht liegt es auch daran, dass ich in den Studiengang gewechselt bin und in ein höheres Fachsemester eingestuft wurde.

Wäre es in diesem Fall möglich und sinnvoll, mich für ein Semester zu exmatrikulieren und neu für ein höheres Fachsemester zu bewerben, um den Prüfungsanspruch zu erhalten?

Ich werde im kommenden Semester die letzten Module abschließen und wäre im Anschluss quasi scheinfrei.

7 Antworten

  1. Jennifer aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Guten Tag,

    hier einige Infos vom ZPL zu dem Thema:
    „Gemäß § 44 der Studien- und Prüfungsordnung Lehramt (SPoL) muss die Zwischenprüfung zu dem von Ihnen genannten Zeitpunkt absolviert worden sein. Wird die Zwischenprüfung nicht fristgerecht erbracht, kann dies gemäß § 7 Abs. 1 SPoL bei Prüfung durch das ZPL zum endgültigen Nichtbestehen und damit zum Verlust des Prüfungsanspruches führen. In Ausnahmefällen kann nach § 20 HLbG eine Fristverlängerung eingeräumt werden (z. B. bei Fachwechsel, Mutterschutz oder sollten Ergebnisse bereits erbrachter Leistungen noch nicht vorliegen). Darüber hinaus ist die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erst dann möglich, wenn die Zwischenprüfung ordnungsgemäß erbracht worden ist.

    Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beantragung der Zwischenprüfung beim ZPL auch alle vorhandene Modulscheine in Kopie einreichen müssen. Dies ist pandemiebedingt auch in elektronischer Form in einer PDF-Datei (!) möglich.

    Für die Planung eines gelingenden Studienverlaufs nehmen Sie gerne die Beratungsangebote der Goethe-Universität in Anspruch.“

    Da es sich bei dir eher um ein individuelleres Anliegen handelt, empfehle ich, dass du dich direkt mit dem ZPL in Verbindung setzt und deinen Fall klären lässt.

    VG
    Jenny

  2. Sophie aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo,

    die Antwort von meiner Kollegin Jenny ist das Ergebnis unseres Gesprächs mit dem ZPL. Lies dir die Antwort am besten in Ruhe durch und setze dich dann direkt mit dem ZPL in Verbindung, um deinen Fall individuell zu klären!

    Viel Erfolg!

    Liebe Grüße
    Sophie

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