Hallo, meine Frage bezüglich meines Ergänzungfaches englisch: ich habe das erste Examen gerade geschrieben in bin noch für das SoSe22 eingeschrieben. Ein Seminar fehlt mir noch, was ich im WiSe machen möchte. Dafür muss ich wahrscheinlich eingeschrieben bleiben. Wie ist es allerdings für die Examensprüfung danach? Ist dafür eine Immatrikulation noch notwendig?
Danke und Grüße RKim
Guten Tag,
nein, sobald du alle Studien- und Prüfungsleistungen nach gültiger PO abgelegt hast, musst du nicht mehr eingeschrieben bleiben, kannst dich aber dennoch auch für dein Prüfungssemester erneut rückmelden.
Bitte beachte aber, dass du dich dann um ein alternatives Bahnticket und einen alternativen Bibliothekszugang bemühen solltest. Auch deine universitäre Mailadresse erlischt, sodass du keine Hinweise und Informationen seitens der Universität mehr bekommst. Für die Kommunikation mit Dozierenden und der Hessischen Lehrkräfteakademie musst du dann eine private Mailadresse verwenden. Empfehlenswert ist es auch mit deiner Krankenkasse den Versicherungsschutz zu klären.
Sollten du dich für das Prüfungssemester rückmelden wollen, ist dies selbstverständlich ebenfalls möglich. Dein Studentenstatus erlischt dann nach abgeschlossener Staatsprüfung zum Ende des Prüfungssemesters (z.B. am 30.03 oder am 30.09).
VG
Jenny
Hallo Jenny,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hat mir schon Sehr geholfen. Eine Nachfrage habe ich noch: erlischt mein studentenstatus an der Universität nun bereits nach dem 1. Examen (in dem Fall zum 30.9. diesen Jahres) oder erst nach dem ich dann auch im Ergänzungsfach das Examen gemacht habe? Ich denke mal, ich werde bis zum Prüfungssemester in englisch einschließlich eingeschrieben bleiben. Viele Grüße!