Erste Staatsprüfung – Rückmeldung
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Hallo,
im SoSe 22 schließe ich mein Studium ab und im Frühling 23 plane ich die erste Staatsprüfung abzulegen. Meine Frage ist, was passiert, wenn man sich für WiSe 22/23 nicht mehr rückmeldet und beim ersten Versuch die Staatsprüfung nicht besteht? Hat man ohne Nachteile einen Anspruch auf den zweiten Versuch im Herbst 23?
Vielen Dank!

1 Antworten

  1. Jennifer aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Guten Tag,

    m.W.n. kann man dann den zweiten Versuch ohne Weiteres im nächsten Prüfungsdurchgang nachholen. Zur Durchführung an der Staatsprüfung muss man nicht mehr immatrikuliert sein.
    Ich bin jedoch nicht sicher, ob man sich dann noch einmal neue Prüfer*innen suchen muss. Dies würde ich bei der LA erfragen. Wird nur ein Prüfungsteil nicht bestanden muss nur dieser nachgeholt werden (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGHE2011V11P28).

    VG
    Jenny

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