Hallo,
im SoSe 22 schließe ich mein Studium ab und im Frühling 23 plane ich die erste Staatsprüfung abzulegen. Meine Frage ist, was passiert, wenn man sich für WiSe 22/23 nicht mehr rückmeldet und beim ersten Versuch die Staatsprüfung nicht besteht? Hat man ohne Nachteile einen Anspruch auf den zweiten Versuch im Herbst 23?
Vielen Dank!
Erste Staatsprüfung – Rückmeldung
