Einbringen AGD in Staatsexamen L1
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Heho,

laut Aktualisierter Studienordnung müssen wir bei L1 ja nur noch ein AGD-Seminar in das Staatsexamen einbringen. Jedoch müssen wir ja in zwei AGD-Seminaren (AGD-A und AGD-X) jeweils eine Modulprüfung schreiben. Dann zählt die eine Note ja überhaupt nicht mehr für irgendwas, wenn die andere eh schon eingebracht werden soll. Hab ich das richtig verstanden?

2 Antworten

  1. Simon aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo,

    in der Studienordnung steht Folgendes:
    „Die Studierenden bringen gem. § 29. Abs.4 HLbG die Ergebnisse aus zwei Modulen in die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung ein: Pflichtmodul AGD-A und eines der Module AGD-B, AGD-C, AGD-D, L5-FOE-B oder L5-FOE-C.
    Studierende mit dem Fach Sachunterricht bringen außer den beiden Pflichtmodulen kein weiteres Modul ein.“

    Dementsprechend zählen weiterhin 2 Module in das erste Staatsexamen ein (außer Du studierst Sachunterricht als weiteres Fach).

    1. Stud97

      Aber in der neueren Fassung steht doch:
      Ziffer 5. Festlegungen zur Ersten Staatsprüfung (§45 SPoL) wird neu gefasst: „Die Studierenden bringen gem. § 29. Abs.3 HLbG das Ergebnis aus einem Modul in die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung ein.“.
      Dann zählt doch nur AGD-A ODER AGD-D ein, wenn man Sachunterricht hat und das andere Seminar zählt überhaupt nirgendwo rein, oder nicht?

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