Heho,
laut Aktualisierter Studienordnung müssen wir bei L1 ja nur noch ein AGD-Seminar in das Staatsexamen einbringen. Jedoch müssen wir ja in zwei AGD-Seminaren (AGD-A und AGD-X) jeweils eine Modulprüfung schreiben. Dann zählt die eine Note ja überhaupt nicht mehr für irgendwas, wenn die andere eh schon eingebracht werden soll. Hab ich das richtig verstanden?
Hallo,
in der Studienordnung steht Folgendes:
„Die Studierenden bringen gem. § 29. Abs.4 HLbG die Ergebnisse aus zwei Modulen in die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung ein: Pflichtmodul AGD-A und eines der Module AGD-B, AGD-C, AGD-D, L5-FOE-B oder L5-FOE-C.
Studierende mit dem Fach Sachunterricht bringen außer den beiden Pflichtmodulen kein weiteres Modul ein.“
Dementsprechend zählen weiterhin 2 Module in das erste Staatsexamen ein (außer Du studierst Sachunterricht als weiteres Fach).
Aber in der neueren Fassung steht doch:
Ziffer 5. Festlegungen zur Ersten Staatsprüfung (§45 SPoL) wird neu gefasst: „Die Studierenden bringen gem. § 29. Abs.3 HLbG das Ergebnis aus einem Modul in die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung ein.“.
Dann zählt doch nur AGD-A ODER AGD-D ein, wenn man Sachunterricht hat und das andere Seminar zählt überhaupt nirgendwo rein, oder nicht?