Hallo zusammen!
Ich bin gerade äußerst verwirrt, weil ich von jedem etwas anderes gesagt bekomme.
Ich mache gerade mein Examen in L1 und will im Winter L5 anfangen zu studieren, für das ich schon eingeschrieben bin.
Mir wurde einmal gesagt, dass ich L5 aber erst komplett abschließen kann, wenn ich mein Referendariat in L1 fertig habe. Nun wurde mir in einem anderen Telefonat gesagt, dass ich nach Belegung und Abschluss aller nötigen Seminare einfach mein Staatsexamen auch in L5 ablegen kann.
Ich bin jetzt super verwirrt, was richtig und was falsch ist…
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Danke schonmal!
LG, Stella
Hallo,
Laut Hessischen Lehrerbildungsgesetz ist für AbsolventInnen der 2. Staatsprüfung in L1, 2,3 oder 5 möglich eine Zusatzprüfung in den Lehrämter 1,2 oder 5 zu belegen. Für L3 wird keine Zusatzprüfung angeboten. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Hessische Lehrkräfteakademie.
Daraus würde ich entnehmen, dass du dein L5 Studium erst nach deinem Ref abschließen kannst. Im Zweifel würde ich aber nochmal bei der Hessischen Lehrkräfteakademie nachfragen, da diese für die Zusatzprüfung verantwortlich sind.