Eingeschrieben bleiben nach Examen
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Hallo, ich mache im Herbst 2023 mein erstes Staatsexamen. Wegen meiner Arbeitsstelle als studentische Aushilfe, wollte ich fragen, ob ich zum Wintersemester 23/24 weiterhin eingeschrieben bleiben kann, obwohl ich ab Dezember 23 mein Studium dann abgeschlossen habe.
Liebe Grüße

1 Antworten

  1. Leon aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo,

    dies ist kein Problem, solange Du dich für das Prüfungssemester rückmeldest. Dein Studentenstatus erlischt dann nach abgeschlossener Staatsprüfung zum Ende des Prüfungssemesters (z.B. am 30.03 oder am 30.09).

    Viele Grüße
    Leon

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