Eingeschrieben bleiben nach Examen
Hallo, ich mache im Herbst 2023 mein erstes Staatsexamen. Wegen meiner Arbeitsstelle als studentische Aushilfe, wollte ich fragen, ob ich zum Wintersemester 23/24 weiterhin eingeschrieben bleiben kann, obwohl ich ab Dezember 23 mein Studium dann abgeschlossen habe. Liebe Grüße