Hallo an Alle!
Ich bin im Prozess meine WHA zu beantragen und bin beim Zusammenstellen der Unterlagen über etwas gestolpert. Ich bin im Ausland geboren und habe eine Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg (kein deutsches Abitur, sondern Fachabitur) erhalten. Muss ich nun auch einen Nachweis über mein Sprachniveau in C2 einreichen? Es wird schließlich die Hochschulzugangsberechtigung bei mir verlangt, ohne Nachweis auf deutsches Abitur.
Danke im Voraus für die Antworten
Hallo,
vielen Dank für deine Frage!
Da die hessische Lehrkräfteakademie für die Durchführung der WHA zuständig ist, müsstest du deine Frage an diese richten. Die Kontaktseite findest du hier: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/pruefungsstellen/pruefungsstelle-frankfurt-am-main/kontakt
Herzliche Grüße
Güli
aus dem Info-Café Main-Lehramt
Hi ich habe das gleiche Problem. Hast du eine Antwort auf deine Frage gefunden? Würde mich sehr freuen. LG Isobel