WHA und Erste Staatsprüfung
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Guten Tag,
ich habe zwei Fragen:
– Ich würde meine WHA gerne im Frühjahr 2024 schreiben. Im Frühjahr ’24 komme ich ins 6. Semester. Die Prüfungen hätte ich dann im Herbst ’24 und somit vom Übergang 6. zum 7. Semester. Das würde somit der Regelstudienzeit entsprechen oder?
– Nun muss ich im 6. Semester noch Module, auch mit zu erbringen Leistungen zum Ende des Semesters, absolvieren. Kann ich mich trotzdem für die Prüfungen im Herbst ’24 anmelden, auch wenn manche Module noch offen sind, bzw. erhalte ich schnell genug Rückmeldung über die Teilnahmenachweise und Modulprüfungen bis ich die Prüfungsunterlagen abgeben muss?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

1 Antworten

  1. Leon aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hall,

    – Genau, dass entspricht dann der Regelstudienzeit.
    – Hier würde ich mich an die Dozierenden wenden und denen mitteilen, dass Du eine Rückmeldung bezüglich der Leistungen dringender bräuchtest als deine Mitstudierenden. Hier kann ich dir aber nicht versprechen, dass dies funktioniert. In der Regel sind die Dozierenden aber sehr kooperativ und unterstützen Dich dabei, dass diese dir deine Ergebnisse schneller korrigiert und verbucht werden.
    – Es gibt seitens der HLA nachreichfristen für Dokumente etc. Dies kannst Du auf der Seite der HLA nachlesen: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/pruefungsstellen/pruefungsstelle-frankfurt-am-main/pruefungstermine

    Viele Grüße
    Leon

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