Hallo,
ich studiere L1 nach neuer Studienordnung und möchte gerne im nächsten Frühjahr mein Staatsexamen machen. Nun habe ich verschiedene Informationen zum Staatsexamen gefunden. Einmal stand in irgendwelchen Unterlagen, dass man nach neuer Studienordnung neben mündlich und schriftlich in BW auf jeden Fall eine Klausur in AGD machen muss und damit für die 3 Fächer nur noch mündliche Prüfungen bleiben. Sonst finde ich aber z.B. auf der Seite der Lehrkräfteakademie nur die Info wie es bisher war, nämlich, dass man zwischen AGD und den 3 Fächern wählen darf, wo man 1 Klausur schreibt und wo mündliche Prüfungen macht.
Da ich mich zeitnah auf Prüfersuche machen muss, wäre es gut zu wissen, ob es da nach neuer Studienordnung tatsächlich eine Änderung gab oder ob das eine falsche Info ist.
Vielen Dank vorab und viele Grüße
Kathy
Guten Tag,
für alle Anliegen zur ersten Staatsprüfung ist die Hessische Lehrkräfteakademie (LA) zuständig.
Bitte wende dich daher mit deinem Anliegen an die zuständigen Kontaktpersonen der LA:
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/pruefungsstellen/pruefungsstelle-frankfurt-am-main/kontakt
Herzliche Grüße
Anabella aus dem Info-Café Main-Lehramt
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Es gibt eine Änderung nach neuer Studienordnung. Paragraph 27 Absatz 2 des HLbG („das Unterrichtsfach nach Paragraph 10 Abs. 2 Satz 1“ ist dein Langfach):
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGHE2011V11P27
4-stündige schriftliche Prüfung (=Klausur) in einem Themenbereich der insgesamt 4 Themenbereiche der Bildungswissenschaften: Erziehungswissenschaft, Pädagogische Psychologie, Soziologie oder Politologie.
30-minütige mündliche Prüfung in einem anderen Themenbereich aus diesen. (60-minütig, wenn man in einem Themenbereich geprüft werden will, das nicht in einem der insgesamt 12 Module vorkam, die man in die Gesamtnote für die 1. Staatsprüfung einbringt.)
4-stündige schriftliche Prüfung (=Klausur) in deinem Langfach.
20-minütige mündliche Prüfung in deinem einen Kurzfach.
20-minütige mündliche Prüfung in deinem anderen Kurzfach.
20-minütige mündliche Prüfung in Allgemeine Grundschuldidaktik
Dabei werden im Langfach und in den Kurzfächern jeweils sowohl die Fachwissenschaft als auch die Fachdidaktik (beides auf Niveau von Klasse 1 bis 6) geprüft.
Außerdem kann das „fortlaufende Portfolio“, das Lehramtsstudierende ab dem 1. Semester bis zur Pension in digitaler Form (auf Moodle oder Mahara, im Referendariat kann man dieses ePortfolio dann auf den Hessischen Bildungsserver übertragen und dort weiterführen) führen müssen, Teil der mündlichen Prüfungen in der 1. Staatsprüfung sein. (Für die 2. Staatsprüfung ist dies sogar vorgesehen.)
https://lehrkraefteakademie.hessen.de/fortbildungen-fuer-im-vorbereitungsdienst-taetige-personen/fortbildungen-fuer-ausbilderinnen-und-ausbilder/fortlaufendes-portfolio
Auch interessant:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGHE2011V11Anlage2
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-LehrBiGHE2011V14P29
In L1 muss man für jede Prüfung nur einen Prüfer suchen. Die Fachbereiche haben jeweils eine Liste über prüfungsberechtigte Personen.
Generell sind das HLbG und die HLbG-DV gute informierende Quellen fürs Lehramt in Hessen. Da steht auch, dass die Punkte der Prüfungen der 1. Staatsprüfung zu 30% in die Gesamtnote des Zeugnisses der 1. Staatsprüfung mit einfließen, die Punkte aus den Modulen im Studium zu 60% und die Punktzahl aus der Wissenschaftlichen Hausarbeit – vorher mal zwei genommen – zu 10%.
Vielen lieben Dank für die ganzen Infos! Das ist sehr hilfreich!
Bin sehr gespannt wie das mit dem Portfolio aussehen soll, da das ja aktuell noch total zerstückelt ist und ich bei verschiedenen Dozenten auf verschiedenen Plattformen unterwegs bin und da keiner wirklich durchblickt…
Viele Grüße
Kathy