Anrechnung Leistungen Doppelstudium
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Hallo,
ich suche nach Erfahrungswerten anderer Studierenden bei ähnlichen Situationen.

Ich möchte zusätzlich zu meinem L5 Studium (Deutsch) auch ein L1 Studium beginnen. Das Langfach würde mit Deutsch bestehen bleiben. Hinzu kämen Mathe als Kurzfach und ein drittes Fach, für das ich mich noch nicht entschieden habe.
Die Praxisphasen (bei mir noch SPS I und II) habe ich in L5 bereits vollständig abgeschlossen. Muss ich damit rechnen, über L1 erneut ein Praxissemester absolvieren zu müssen? Ebenso schreibe ich gerade meine WHA (im Bereich Erziehungshilfe). Müsste ich dann eine zweite WHA für L1 schreiben?

Ich bin mir darüber bewusst, dass das letzte Wort zum Thema Anrechung durch die Lehrkräfteakademie gesprochen wird, bräuchte aber eine grobe Einschätzung vorab. Vielen Dank!

4 Antworten

  1. Konrad Grasse aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Guten Tag,
    bezüglich der Praxisphasen kann es bei der Anerkennung zu Problemen kommen, da in der neuen Studienordnung die Praxisphasen neu aufgebaut sind. Für die Praxisphasen ist grundsätzlich das SPS-Büro zuständig, somit wäre eine Nachfrage beim SPS Büro sinnvoll.
    Bezüglich des Anrechnung der WHA ist der Fall recht individuell, daher würde ich, wie bereits in der Anfrage bemerkt, sich direkt bei der LA zu melden, da nur diese dir eine brauchbare Auskunft geben können.
    Viele Grüße

  2. s8294163

    Ich habe mal per Mail beim Büro für Schulpraktische Studien nachgefragt: Man kann sich das absolvierte Grundpraktikum (bei dir an einer Förderschule) für ein anderes Lehramt (z. B. L1) anrechnen lassen. Dazu muss man dem SPS dann eine E-Mail mit der aktuellen Studienbescheinigung, die das neue Lehramt ausweist (das wäre bei dir dann L1), schicken: sps@em.uni-frankfurt.de

  3. s8294163

    In der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes steht unter § 25 Wissenschaftliche Hausarbeit (12) „Anstelle der wissenschaftlichen Hausarbeit kann auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers eine bereits bewertete wissenschaftliche Hausarbeit […] angenommen werden.“
    Also musst nicht noch einmal eine WHA schreiben, und du kannst einen Antrag auf Anrechnung stellen (bei der Hessischen Lehrkräfteakademie Prüfungsstelle Frankfurt. Antrag:
    https://lehrkraefteakademie.hessen.de/sites/lehrkraefteakademie.hessen.de/files/2025-03/antrag_auf_anrechnung_frankfurt_maerz_2025.pdf

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