Wechsel nach Frankfurt nach abgeschlossenem BA in anderem Bundesland
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Hi,
Ich habe meinen Bachelor in den Fächern Deutsch, Biologie und Deutsch als Zweit-/Fremdsprache in einem anderen Bundesland abgeschlossen und werde jetzt aus persönlichen Gründen nach Frankfurt ziehen. Ich weiß, dass hier noch das Staatsexamen für Lehramt an der Uni ist. Kann ich trotzdem hier mein Studium beenden, indem ich meinen Bachelor anerkennen lasse o.ä?
Danke

2 Kommentare

  1. Konrad Grasse aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Guten Tag,
    grundsätzlich ist es möglich bereits abgeschlossene Leistungen anerkannt zu bekommen und auf dieser Grundlage dann das Studium in Frankfurt zu einem Ende zu bringen. Der konkrete Umfang hängt dabei jedoch stark von den besuchten Kursen und der Überschneidung mit dem Studienaufbau in Frankfurt ab. Die Anerkennung läuft über die hessische Lehrkräfteakademie (https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/anrechnung-von-studien-und-pruefungsleistungen).
    Viele Grüße

  2. Güli aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo du,

    vielen Dank für deine Anfrage!

    Ja, das ist grundsätzlich möglich.

    Um dir deine bereits in deinem Vorstudium erbrachten Leistungen auf dein hoffentlich künftiges Lehramtsstudium anrechnen lassen zu können, müsstest du einen Antrag auf Anrechnung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie (HLA) stellen. Sowohl den Antrag auf Anrechnung als auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung darüber wie eine Anrechnung funktioniert findest du auf der folgenden Seite unter „Anträge & Ablauf“ > „Goethe-Universität Frankfurt am Main“: https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/erste-staatspruefung/anrechnung-von-studien-und-pruefungsleistungen

    Was du ebenfalls klären müsstest, wäre die Frage, ob dein Vorstudium als bereits abgeschlossenes Erststudium zählt oder nicht. Hierfür müsstest du das Studierendensekretariat (SLI) der Goethe-Universität kontaktieren. Die Kontaktdaten findest du unten auf der folgenden Seite in der blauen Box: https://www.uni-frankfurt.de/de/studium/studienorganisation/studierendenservice/persoenliche-angaben-dokumente

    Sollte dein Vorstudium tatsächlich als bereits abgeschlossenes Erststudium gelten, müsstest du dich an der Goethe-Universität nämlich auf ein Zweitstudium bewerben und an der Goethe-Universität werden lediglich 3% der Studienplätze an Zweitstudienbewerber*innen vergeben. Das soll dich natürlich nicht vor einer Bewerbung abhalten. Es bedeutet lediglich, dass du neben den üblichen Bewerbungsunterlagen auch ein Motivationsschreiben einreichen musst, indem du deine Beweggründe für ein Zweitstudium erläuterst. Nähere Informationen zu dem Thema findest du hier: https://www.uni-frankfurt.de/de/studium/bewerbung-einschreibung/weitere-studienmoeglichkeiten/zweitstudium Unter „Tipps & Hinweise“ findest du was es beim Verfassen des Motivationsschreiben zu beachten gibt.

    Diese 3%-Regelung gilt allerdings nur bei zulassungsbeschränkten Studiengängen. Bei den Lehrämtern wären dies die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1) und Lehramt an Gymnasien (L3). Die Studiengänge Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und Lehramt für Förderpädagogik (L5) sind zulassungsfrei.

    (Am idealsten wäre natürlich, wenn dein Vorstudium als noch nicht abgeschlossenes Erststudium zählt. Da dein Master of Education noch aussteht, besteht darauf auch eine Möglichkeit. Deswegen lohnt es sich diese Frage auf jeden Fall mit dem SLI zu klären.)

    Herzliche Grüße

    Güli
    aus dem Info-Café Main-Lehramt

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