Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich der Fristen für die Modulprüfungen im Examen. Wenn man beispielsweise im Herbst 2027 Examen macht, muss die BOS ja am 30.07 vorliegen. Kann man dann im Sommersemester 2027 noch einen Modulabschluss machen oder wird das von der Noteneintragung her zu knapp. Ich würde dort sehr gerne noch eine Modulprüfung in Politik machen, bin mir dort aber unsicher ob das riskant ist, gibt es vielleicht Erfahrungswerte?
Darüber hinaus ist mir die Planung des Prüfungssemesters noch nicht einleuchtend. Vorausgesetzt für den Fall man soll dort im Optimalfall keine Modulprüfungen mehr machen habe ich dann ja von April bis August 4 Monate nur für die Vorbereitung fürs Examen, was mir dann doch ein wenig lang erscheint, oder ist das so beabsichtigt ?
Viele Grüße und im Vorhinein vielen Dank für eine Antwort

Guten Tag,
grundsätzlich ist es möglich im letzten Semester vor dem Examen noch Kurse zu belegen, aber wie du richtig bemerkt hast ist die Eintragung recht knapp. Für TNs ist das meisten kein Problem, da diese schnell eingetragen werden. Bei MPs sollte man dies vorher mit der jeweils dozierenden Person absprechen. Aus unserer Erfahrungen lassen aber die meisten mit sich reden, wenn man direkt am Anfang des Semesters anfragt.
Solltest du im Sommer noch Kurse belegen fällt die Wartezeit bis August ja weg beziehungsweise wird gefüllt, aber auch wenn man keine Kurse mehr belegt ist diese Zeit durchaus hilfreich um sich umfassend auf die Examensprüfungen vorzubereiten.
Viele Grüße