Ja. Grundsätzlich (rechtlich gesehen) können Menschen mit Behinderung mit einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) jedes Fach studieren. Ein Studium kann gerade für gesundheitlich beeinträchtigte Studierende eine sehr bereichernde Hilfe und Lebenschance sein. Für Akademiker*innen mit und ohne Behinderung gelten die gleichen Qualifikationsziele.
Das Unizeugnis darf auf die Behinderung/Erkrankung auch keinen Bezug nehmen, auch dann nicht, wenn ein Nachteilsausgleich in Anspruch genommen wurde.
Allerdings ist für ein gelingendes Studium dringend zu empfehlen, zu überlegen, ob die Behinderung/Erkrankung mit den fachlich entscheidenden Tätigkeiten im Studium (evtl. auch schon: später im Beruf, soweit absehbar) harmoniert. Fachliche Anforderungen dürfen nämlich wegen der Behinderung nicht umgangen werden, d.h. wenn in einem Teilgebiet behinderungsbedingt doch überhaupt keine Leistungsfähigkeit besteht, birgt das im Extremfall die Gefahr eines (erzwungenen) Studienabbruchs.
Viele Informationen gibt es beim Deutschen Studentenwerk: https://www.studentenwerke.de/de/behinderung
Wir empfehlen in jedem Fall eine frühzeitige Beratung zum Thema „Studieren mit Behinderung“ bspw. Bei Frau Brandenburg, Frau Rahn: Studien Service Center: https://www.uni-frankfurt.de/35793226/Studieren_mit_Behinderung . Es gibt die Möglichkeit, viele Studienbedingungen an die gesundheitliche Situation anzupassen, nicht aber die Kerninhalte eines Studiums zu ändern.
Eine Verbeamtung mit Behinderung ist grundsätzlich möglich, aber praktisch schwieriger als ohne.
Bei Fächern mit hoheitlichen Aufgaben (Medizin, Pharmazie, Jura etc.) sind ggf. besondere Anforderungen an die gesundheitliche Eignung zu beachten.