Studierende, die von gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen betroffen sind sehen sich ähnlich wie Studierende mit familiärer Fürsorgepflicht mit besonderen Hindernissen konfrontiert. Um die bestmögliche Form von Chancengerechtigkeit herstellen zu können damit zusätzliche Hürden im Studium sich nicht auf den Studien- und Prüfungserfolg auswirken wurde das Modell „Nachteilsausgleich“ eingeführt.
Der Nachteilsausgleich ist in vielen Fällen die einzige Möglichkeit für manche Studierende, um überhaupt an Prüfungen teilzunehmen zu können.
Insbesondere Körper- und Sinnesbehinderte, Personen mit (chronischen) körperlichen oder psychischen Erkrankung sowie unter Umständen auch Legastheniker (bei diagnostiziertem Krankheitsbild) und auch Personen mit einer besonders belastenden familiären Situation werden in die Regelungen des Nachteilsausgleich einbezogen.
Die Gestaltung solcher Nachteilsausgleiche wird jedoch individuell auf die jeweilige Prüfungssituation angepasst. Die fachlichen Anforderungen an die Studien- und Prüfungsleistungen werden nicht verringert, sondern bedarfsgerecht gestaltet.
Diese können sich zum Beispiel in einer Zeitverlängerung bei Klausuren oder Hausarbeiten auswirken, einer Umwandlung von schriftlichen in mündliche Prüfungen (oder umgekehrt).