Betriebspraktikum
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Hallo,
ich wollte nachfragen, ob man das Betriebspraktikum in einen bestimmten Zeitraum absolvieren muss bzw. gibt es eine Frist wo man den Nachweis des Praktikums vorzeigen muss ?

1 Antworten

  1. Eva aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Liebe*r Student*in,

    das Betriebspraktikum muss spätestens bis zum Melden zur 1. Staatsprüfung absolviert und angerechnet worden sein. Du musst der Hessischen Lehrkräfteakademie (HLA) dementsprechend nachweisen, dass du es absolviert hast.

    Das Betriebspraktikum machen die meisten Studierenden während den Semesterferien. Es gibt aber auch die Möglichkeit, berufliche Erfahrungen anrechnen zu lassen. Solltest du diese haben, kannst du am besten bei der HLA anfragen, ob sie es dir anrechnen.

    Liebe Grüße
    Eva

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