Hallo zusammen,
ich habe leider gesehen, dass ich das Seminar „Historische Sprachwissenschaft 1“ für das Aufbaumodul Sprachwissenschaft nicht bestanden habe. Diesbezüglich habe ich dazu eine Frage: Ich studiere L3 und muss ja 3 Schwerpunkte setzen und 3 Seminare für dieses Modul besuchen, zwei davon mit Modulteilprüfung. Kann ich jetzt auch im Nachhinein einen anderen Schwerpunkt setzen? Genug Teilbereiche würde es ja geben, dass ich trotzdem insgesamt auf 3 komme. Oder muss ich jetzt in die Nachprüfung? In der Studienordnung steht ja das ein Wechsel möglich sein soll, ich weiß nur nicht ob das in diesem Fall zutrifft. Die Regelung mit dem Ausgleich trifft ja nicht auf mich zu da ich erst im WiSe 2024/25 angefangen habe, oder?
Viele Grüße und schöne Sommertage
Guten Tag,
für alle Anliegen rund um das Thema Studien- & Prüfungsleistungen ist das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (ZPL) zuständig.
Solltest du also weder in der Studien- & Prüfungsordnung Lehramt (SPoL) noch im fachspezifischen Anhang für das jeweilige Unterrichtsfach eine zufriedenstellende Antwort finden, wendest du dich am besten direkt an das ZPL.
Die Kontaktmöglichkeiten des ZPL findest du hier:
https://www.uni-frankfurt.de/156236860/Zentrales_Pr%C3%BCfungsamt_f%C3%BCr_Lehramtsstudieng%C3%A4nge_Ansprechersonen
Herzliche Grüße
Anabella aus dem Info-Café Main-Lehramt
Auf der Homepage der Goethe-Uni steht auf der Internetseite namens „Wiederholungsprüfungen & Entlassung aus dem prüfungsrechtlichen Verhältnis“ von der ABL Folgendes:
„Nächstmöglicher Prüfungstermin
Ist der nächstmögliche Prüfungstermin so gelegen, dass Sie die Wiederholungsprüfung zu einem früheren Zeitpunkt auch in einem anderen Studienbereich erbringen können, haben Sie die Wahl, in welchem Bereich Sie die Wiederholungsprüfung erbringen.
Beispiel:
Sie haben im Modul BW-B Sb:1 ein Seminar im Sommersemester 2018 belegt und die MP nicht bestanden. Für das genannte Semester bietet die Lehrperson keine Wiederholungsprüfung an. Sie haben im Wintersemester 2018/19 dann auch die Möglichkeit, den Studienbereich zu wechseln und die Wiederholungsprüfung in BW-B Sb:3 anzutreten.
Ein erneuter Veranstaltungsbesuch ist i. d. R. nicht notwendig, ausgenommen im fachspezifischen Anhang (fsA) sind entsprechende Auflagen zur Wiederholung festgelegt. Auch der*die Lehrende kann entsprechende Auflagen für die Wiederholungsprüfung erteilen.“
Das heißt für deinem Fall, dass du in einem anderen Seminar aus Schwerpunkt 1 („Schwerpunkt 1“ als Äquivalent zu „Studienbereich“) die Wiederholungsprüfung machen darfst, wenn vor dem Wiederholungstermin der Prüfung in „Historische Sprachwissenschaft 1“ ein Prüfungstermin in einem anderen Seminar des Schwerpunktes 1 angeboten wird. Ein erneuter Besuch (Teilnahmenachweis) eines Seminars des Schwerpunktes 1 ist nicht notwendig, da du den Teilnahmenachweis schon in „Historische Sprachwissenschaft 1“ erlangt hast.
Im kommenden Wintersemester 2025/26 wird im Schwerpunkt 1 (FW 4.1) nur das Seminar „Althochdeutsch“ angeboten mit einer Klausur als Modulabschlussprüfung. Die könntest du schreiben und somit als Nochholprüfung für „Historische Sprachwissenschaft 1“ werten lassen.
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!