Ich studiere Lehramt auf L2 und gehe im Wintersemester 2023/24 für 6 Monate in die USA, um ein Auslandspraktikum zu absolvieren. Muss ich dies irgendwo zusätzlich anmelden, obwohl das Praktikum über die Uni läuft? Ich werde nämlich voraussichtlich keine Seminare in dem Semester belegen und frage mich, ob es dann zu Komplikationen kommen kann, weil ich ja theoretisch nicht weiter studiere, aber eingeschrieben bleibe und danach ja auch normal weiter studiere.
Auslandspraktikum
1 Antworten
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Hallo,
dies ist kein Problem und du musst dies nirgendswo melden. Du kannst aber beispielsweise einen Härtefallantrag stellen, damit du in dieser Zeit nicht für den Anteil am RMV Ticket bezahlen musst. Bei Fragen kannst du dich ansonsten auch an den Bereich International Teacher Education der ABL wenden.
Liebe Grüße,
Simon