Hier gilt die gleiche Regelung, wie für das Erste Staatsexamen: Zum Ablegen der Prüfung müssen Sie nicht immatrikuliert sein. Beachten Sie aber, dass Sie dann nur noch bis zum Abschluss der letzten Prüfung den Studierendenstatus haben und, dass sich dadurch Änderungen für die Krankenversicherung ergeben können.