SPS2 ins Staatsexamen einfließen lassen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich studiere L1 und habe mein zweites SPS im Fach Mathematik gemacht. Nun finde ich leider in der Spol nicht ob ich den Pratikumsbericht und die jeweilige Note die ich bekomme, ins Staatsexamen einbringen kann.

Liebe Grüße
Anna

3 Antworten

  1. Valentina aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Hallo Anna,

    in der Studienordnung für den Studienanteil Bildungswissenschaften steht unter „5. Festlegungen zur Ersten Staatsprüfung (§ 45 SPoL)“, dass Studierende der Studiengänge L 1 wählen, welche drei Prüfungsergebnisse aus den Modulen BW-B, BW-C, BW-D, BW-E und BW-F gem. § 29 Abs. (3) HLbG in die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung eingebracht werden sollen.

    Da die Schulpraktischen Studien das Modul BW-F darstellen, kannst Du die Note daraus in Deine Erste Staatsprüfung einbringen.

    Liebe Grüße
    Valentina

  2. anna

    Liebe Valentina,
    Danke für die schnelle Antwort. Es wird hier von dem ersten SPS gesprochen oder verwechsle ich da etwas?
    Mir geht es um das zweite SPS, welches fachbezogen gemacht wurde. Daher meine Frage, ob ich das in Mathematik einbringen kann oder wird es ebenfalls zu BW-F gezählt?

  3. Eva aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Liebe Anna,

    laut der Studienordnung für Mathe (L1) besteht nicht die Möglichkeit deinen SPS2-Bericht einzubringen:

    ,,Festlegungen zur Ersten Staatsprüfung (§ 45 SPoL)
    Die Studierenden bringen gemäß § 29 Abs. 4 HLbG die Ergebnisse aus zwei Modulprüfungen der folgenden Module in die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung ein: Eines der Module muss L1M-G1 oder L1M-G2 sein, als zweites Modul muss L1M-V eingebracht werden.“

    BW-F betrifft das SPS1, da es in den Bildungswissenschaften absolviert wird (wie das Kürzel zeigt).

    Liebe Grüße
    Eva

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