Im Gegensatz zu allen anderen Lehramtsabschlüssen ist die Erste Staatsprüfung beim Lehramt an Förderschulen (L5) in zwei Blöcke aufgeteilt: Zunächst wird die Prüfung im Wahlfach abgelegt. Frühestens in der darauffolgenden Prüfungsphase können die Prüfungen in den Bildungswissenschaften sowie der Förderpädagogik angetreten werden. Studierende des Lehramts an Förderschulen haben somit zwei Prüfungsphasen zu durchlaufen.
Für die Meldung zur Wahlfachprüfung werden die Wahlfachbescheinigung sowie das Zwischenprüfungszeugnis benötigt, welche beide vom ZPL ausgestellt werden. Für die Ausstellung der Wahlfachbescheinigung müssen alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule des Fachs (inkl. SPS) vorliegen. Das Wahlfach muss also komplett abgeschlossen sein.