Die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) kann ab bestandener Zwischenprüfung zu einer Fragestellung der Fachwissenschaft, der Fachdidaktik, oder der Bildungswissenschaften angefertigt werden. Thematisch gibt es nur die Vorgabe, dass die WHA im Zusammenhang mit einem Modul angefertigt werden soll. Die Bearbeitungsfrist beträgt 12 Wochen nach Anmeldung. Prüfer/innen sollten zeitlichen Planungswünschen der Studierenden entgegenkommen und für eine schnelle Korrektur sorgen, da die Fristen für das Einreichen von Nachweisen im Einzelfall eng gestaffelt sein können. Umfassende Informationen finden Sie insbesondere in den Antragsunterlagen für die Wissenschaftliche Hausarbeit auf den Seiten der Lehrkräfteakademie.