Welche Klausuren und mündliche Prüfungen muss ich im Zuge der ersten Staatsprüfung ablegen?
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Für alle Lehramtsstudierenden gilt: In den Bildungswissenschaften sind zu zwei Themenschwerpunkten Prüfungen abzulegen, davon eine als Klausur, die andere als mündliche Prüfung. Themenschwerpunkte sind Erziehungswissenschaften / Pädagogische Psychologie einerseits und Soziologie / Politologie andererseits. Studierende suchen sich somit je eine/n Prüfer/in in Erziehungswissenschaften oder Pädagogische Psychologie UND eine/n Prüfer/in in Soziologie oder Politologie. Die mündliche Prüfungsdauer kann auf 30 Minuten verkürzt werden, wenn die Prüfungsthemen in Zusammenhang mit Modulen stehen, die in die Gesamtbewertung der ersten Staatsprüfung einfließen. Die Lehrkräfteakademie und die Fachbereiche gehen davon aus, dass dies der Regelfall ist.

Hinzu kommen die Fachprüfungen:

L1: In Didaktik der Grundschule und in den drei Unterrichtsfächern wird nach Wahl der Studierenden eine Klausur geschrieben, die drei weiteren Bereiche werden in mündlichen Prüfungen von jeweils 20 Minuten abgebildet.

L2 / L3: Eine Klausur (nach Wahl) in dem einen Fach und eine mündliche Prüfung (60 min) in dem anderen Fach.

L3 Kunst und Musik: Eine Klausur in Musik oder Kunst und eine mündliche Prüfung (60 min) im zweiten Unterrichtsfach.

L5: In den gewählten sonderpädagogischen Fachrichtungen wird je eine mündliche Prüfung von 30 Minuten absolviert; im gewählten Fach findet eine mündliche Prüfung (Wahlfachprüfung: 60 min) statt; zusätzlich eine Diagnostische Hausarbeit.

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