Was ist die Erstmeldung? Wo und Wann muss ich sie abgeben?
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Studierende, die ihr Lehramtsstudium an der Goethe-Universität beginnen (Erstsemester, Fachwechsler und Uniwechsler) sind verpflichtet, sich nach ihrer Immatrikulation oder spätestens innerhalb ihres ersten Fachsemesters das Erstmeldungsformular beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge einzureichen. Andernfalls sind Meldungen zu Modulprüfungen ausgeschlossen.

§20 der Studien- und Prüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung vom 18. Juli 2016 (SPOL) legt hierzu fest, welche Erklärungen und Nachweise Studierende vorlegen müssen:

– Eine unterzeichnete Erklärung darüber, dass die Studierende oder der Studierende den Prüfungsanspruch im gewählten Lehramtsstudiengang noch nicht verloren hat und ob sie oder er sich aktuell in einem Studiengang mit dem Abschlussziel Lehramt in einem noch nicht abgeschlossenen Prüfungsverfahren (Modul- oder Abschlussprüfung) an einer anderen Hochschule befindet

– Nachweise über ggf. zuvor erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen an anderen Universitäten/in anderen Studiengängen

– ggf. Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse (gemäß fachspezifischem Anhang)

-ggf. Nachweis über die Zahlung der nach §43 SPoL zu entrichtenden Prüfungsgebühr

Um einen reibungslosen Start in das Studium zu garantieren, empfehlen wir die Erstmeldung in einem Wintersemester bis spätestens Mitte Januar, in einem Sommersemester bis spätestens Mitte Juni vorzunehmen. Das entsprechende Formular reichen Sie beim ZPL ein.

Bitte beachten Sie, dass Studierende, die bereits zuvor Leistungen in einem anderen Studiengang erbracht haben, diese mit der Erstmeldung nachweisen müssen. Sollten Sie einen Fachwechsel vornehmen, ist die Erstmeldung erneut einzureichen!

Ausgefüllte Formulare können postalisch an das Prüfungsamt geschickt werden oder in den Briefkasten an der Säule vor Raum 1069 geworfen werden. Die Angaben werden auf Vollständigkeit geprüft. Sofern Angaben fehlen oder unklar sind, meldet sich das Prüfungsamt. In Pandemie-Zeiten dürfen Sie die Dokumente auch eingescannt als pdf per Mail ans ZPL senden.  

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