Zweitversuch verlegen
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Hallo,
ich schreibe nächste Woche eine Prüfung und habe Angst, sie nicht zu bestehen.
Der Termin für die Nachschreibeklausur wäre im März.
Muss ich meinen Zweitversuch genau zu diesem Termin machen oder kann ich auch einfach freiwillig den Termin „verlegen“ und den Zweitversuch zum offiziellen Klausurtermin im nächsten Semester machen?
Vielen Dank schon mal für die Antwort!

1 Antworten

  1. Konrad Grasse aus dem Info-Café Main-Lehramt

    Guten Tag
    wenn du eine Prüfung nicht bestanden hast, musst du diese zum nächstmöglichen Termin nachholen. Bei dir würde das also bedeuten, dass du deinen Zweitversuch im März schreiben müsstest. Weitere Infos dazu sind in der SPoL zu finden oder direkt beim Prüfungsamt erhältlich.
    Viele Grüße

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