Ein Rücktritt von der Anmeldung zum PS ist nur aus triftigem Grund möglich. Der Rücktritt muss vor Beginn des Praxissemesters dem Büro für Schulpraktische Studien schriftlich erklärt werden. Ein triftiger Grund liegt z.B. vor bei Hochschulwechsel (bestätigt durch Exmatrikulationsbescheinigung), Abbruch des Studiums (bestätigt durch Exmatrikulationsbescheinigung bzw. Studienbescheinigung des neuen Studiengangs) oder längerer Krankheit (bestätigt durch ein aussagefähiges ärztliches Attest).